FAQ

 

Häufige Fragen

Wer kann an den Fremdsprachenkursen des SZ teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind ordnungsgemäß immatrikulierte Studierende der RWTH Aachen sowie Mitglieder des Center of Doctoral Studies (CDS).

Wann wird meine Note an das ZPA übermittelt?

Die Meldung an das Prüfungsamt erfolgt jeweils zu Beginn des Folgesemesters, wenn Sie in Ihrem Benutzerkonto angegeben haben, dass Sie die Kurse als Pflichtleistung besuchen. Die Eintragung in RWTHonline durch die Kollegen kann dann noch einmal etwas dauern. Sollten Sie den Vermerk dringend benötigen, empfehlen wir sich in unserer Infostelle den Nachweis ausstellen zu lassen und diesen dann persönlich im ZPA vorzulegen.

Ersti-Infos

Was muss ich bei der Anmeldung zu Fremdsprachenkursen beachten?

Für alle Englischkurse und Kurse in anderen Sprachen, in denen Sie bereits Vorkenntnisse besitzen, ist eine Teilnahme am Einstufungstest Pflicht. Sie können nur Kurse auf Ihrem aktuellen Einstufungsniveau besuchen.
Die Anmeldung erfolgt über das Benutzerkonto auf unserer Homepage. Der Zeitpunkt Ihrer Anmeldung innerhalb des offiziellen Anmeldezeitraums spielt bei der Platzvergabe keine Rolle. Die Kursplätze werden zuerst nach Prioritäten in den Studiengängen (z.B. curriculare Verankerung) vergeben, die übrigen Plätze werden zugelost. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt. Alle Kurse werden bereits überbucht, Nachmeldungen sind nicht möglich.

Alle Termine zu den Fremdsprachen (Anmeldezeiträume und Einstufungstests) finden Sie hier:

Termine Fremdsprachen


Sollte es sich um eine Pflichtleistung für Ihren Studiengang halten, vergessen Sie bitte nicht dies, vor der Anmeldung für einen Kurs, im Benutzerkonto unter "Studium" anzugeben. Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie hier:

Video-Anleitung



Ersti-Infos

Wo erhalte ich Scheine?

Leistungsnachweise erhalten Sie, sobald die Note in Ihrem Benutzerkonto für Sie sichtbar vermerkt wurde, gegen Vorlage Ihrer BlueCard in unserer Infostelle. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Infostelle & Service-Point

Was benötige ich für ein Sprachzeugnis?

Wir stellen Sprachzeugnisse auf Basis der aktuellen Einstufung im Benutzerkonto aus. Das Zeugnis kann zu unseren Öffnungszeiten in der Infostelle ausgestellt werden, sobald die Einstufung im Benutzerkonto vermerkt wurde. Die Termine der Einstufungstests finden Sie auf unserer Webseite. Bitte drucken Sie den Vordruck für das Sprachzeugnis aus, tragen Ihre Daten im Abschnitt "vom Bewerber auszufüllen" ein und bringen Sie es mit in die Infostelle.

Sprachzeugnisse