DSH-Befreiung

 

Internationale Studienbewerberinnen und -bewerber der RWTH Aachen haben die Möglichkeit, sich von der DSH-Prüfung befreien zu lassen, wenn einer der Gründe der Prüfungsordnung DSH §1 Abs. 2 (siehe Downloads) auf sie zutrifft.

Erfüllen Sie die Voraussetzung 2. - 8., wenden Sie sich zur Einschreibung an das International Office bzw. an das Studierendensekretariat der RWTH Aachen.

Trifft Voraussetzung 1. oder 9. auf Sie zu oder haben Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung und deutschsprachige Eltern, müssen Ihre Deutschkenntnisse überprüft werden. Sie können sich für diese Überprüfung am Sprachenzentrum anmelden, indem Sie den Befreiungsantrag ausfüllen.

Über sonstige Befreiungen entscheidet die bzw. der Prüfungskommissionsvorsitzende auf Antrag der Studienbewerberin bzw. des Studienbewerbers. Weitere Informationen entnehmen Sie der Prüfungsordnung DSH (unter Downloads).